Hygienekonzept für Spielbetrieb

17. August 2020
Corona Hygienekonzept

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona Situation, möchten wir hier als Verein auf unser Hygienekonzept zum Spielbetrieb aufmerksam machen (Stand: 31.07.2020 / Erstellt: Jürgen Oerther) :

1. Allgemein

  • Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
  • Die vom SV Minfeld benannten Hygienebeauftragten sind Weisungsbefugt.
  • Falls sich Gäste oder Spieler nicht an die Regelungen halten können sie vom Sportgelände verwiesen werden.
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen im Freien. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen zusätzliches Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen.
  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

2. Kabinen

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt (Spieler, Trainer, Teamoffizielle, Verbandsbeauftragte, Hygienebeauftragter, Schiedsrichter/-Beobachter/- Paten.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten.
  • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  • Möglichst keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen.
  • Allen Personen, die sich in der Kabine aufhalten, wird empfohlen einen Mund-Nasen- Schutz tragen.
  • Die Kabinen werden nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet. Zuständig hierfür ist der anwesende Hygienebeauftragte.
  • Die Kabinen werden regelmäßig gereinigt, bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Nutzungen.
  • In den Heimkabinen des SVM können sich pro Raum gleichzeitig 5 Personen aufhalten.
  • In den Kabinen für die Gäste können sich pro Raum gleichzeitig max. 4 Personen aufhalten.
  • In der Schiedsrichterkabine kann sich maximal eine Person aufhalten.

3. Duschen/Sanitärbereich

  • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.
  • In den Duschräumen der Spieler können sich max. 2 Personen gleichzeitig aufhalten.
  • Im Duschraum der Schiedsrichter kann sich max. 1 Person aufhalten.
  • Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen, bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Spielen.
  • Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen.

4. Weg zum Spielfeld

  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
  • Die Spieler sollen zeitlich versetzt den Weg benutzten.

5. Aufwärmen

  • Es dürfen sich max. 15 Spieler pro Mannschaft gleichzeitig aufwärmen.
  • Überschreitet der Spielerkader die Anzahl von 15 Spielern, dürfen sich auch nur insgesamt 15 Spieler pro Team gemeinsam aufwärmen. Die restlichen Spieler müssen sich an die geltenden Abstandsregelungen halten.

6. Einlaufen der Teams

  • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen
  • Kein „Handshake“
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
  • Keine Eröffnungsinszenierung

7. Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Jugend) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
  • In allen Fällen ist der Mindestabstand einzuhalten oder es sind Masken zu tragen.
  • Die technischen Zonen werden durch Absperrbänder abgegrenzt.

8. Halbzeit

  • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

9. Nach dem Spiel

  • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen.
  • Bei der Abreise der Teams ist der beschilderte Ausgang zu benutzen und auf einen zeitlichen Versatz zu achten.

10. Zuschauer

  • Die Zuschauer dürfen das Sportgelände nur über den gekennzeichneten Eingang betreten.
  • Beim Verlassen des Sportgeländes ist der beschilderte Ausgang zu nutzen.
  • Am Eingang werden die Kontaktdaten der Zuschauer erfasst. Die Daten der Mitglieder, deren Anschrift und Telefonnummer bekannt ist, reicht die namentliche Erfassung in Form einer Liste. Die Daten der Nichtmitglieder werden einzeln, mittels eines Formblatts erfasst.
  • Die zulässigen Personenzahl auf dem Sportgelände darf 350 Personen nicht überschreiten.
  • Die Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden und dort muss ein Mund-Nasen- Schutz getragen werden.
  • Kassenpersonal muss einen Mund-/Nasenschutz tragen.
  • Am Eingang werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

11. Bewirtung

  • Das Personal in der Verkaufshütten muss einen Mund-/Nasenschutz tragen.
  • In der Warteschlagen ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
  • Die Warteschlange muss von der Verkaufshütte aus gesehen nach Rechts gehen, damit es vor den Kabinen keine Engpässe gibt.
  • Den Beschilderungen und Hinweisen ist Folge zu leisten.



Bei Fragen wenden Sie sich bitte mit einer E-Mail an: verein@svminfeld.de. Sie können sich das Hygienekonzept und das Registrierungsformular hier herunterladen:

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